Wissenswertes

Infos für Fürsorgende & ärztliche Fachkräfte

Hier finden Sie eine Auswahl an nützlichen Links, Anlaufstellen und häufig gestellten Fragen (FAQs), die Ihnen als Fürsorgende und ärztliche Fachkräfte Unterstützung und Informationen bieten. Wir möchten Ihnen damit eine praktische Übersicht bereitstellen, um Ihnen bei Ihrer wichtigen Rolle Orientierung zu bieten.

FAQs

Kinderpsychiatrie für Eltern

In der Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie werden psychische, psychosomatische, entwicklungsbedingte und neurologische Erkrankungen oder Störungen sowie psychische und soziale Verhaltensauffälligkeiten bei Säuglingen, Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden erkannt, behandelt, präventiv betreut und rehabilitiert. Dabei steht auch die Berücksichtigung des familiären und sozialen Lebensumfeldes im Fokus.

Psychologe

Psychologen haben Psychologie studiert (ca. 6 Jahre), haben also besondere Fachkenntnis bezüglich des Verhaltens und Erlebens von Menschen erlangt. Psychologen können in verschiedenen Bereichen arbeiten (zum Beispiel als Coach oder Berater) und sind ohne Zusatzausbildung auch keine Therapeuten. Zwar erwerben Psychologen auch Fachkenntnis über psychische Erkrankungen („klinische Psychologie“), die mehrjährige (ca. 5-6 Jahre) Weiterbildung zum Psychotherapeuten ist aber nicht Teil des Studiums, sondern kann nach erfolgreichem Studienabschluss noch zusätzlich absolviert werden. Erst dann dürfen Psychologen psychische Erkrankungen behandeln und sich „psychologischer Psychotherapeut“ nennen. Nicht zu verwechseln sind Psychologen wiederum mit „psychologischen Beratern“. Diese Berufsbezeichnung ist in Deutschland nicht geschützt.

Psychiater

Psychiater haben Medizin studiert (ca. 6 Jahre) und nach erfolgreichem Staatsexamen eine mehrjährige Weiterbildung (ca. 5-6 Jahre) zum „Facharzt“ absolviert, in der sowohl medizinische als auch psychotherapeutische Kenntnisse vermittelt werden. Aufgrund des medizinischen Backgrounds dürfen Psychiater auch Medikamente verschreiben. Psychologische Psychotherapeuten dürfen das nicht, weil sie nicht Medizin studiert haben.

Psychotherapeut (Psychotherapie)

Psychotherapeuten sind die, die die Zusatzweiterbildung „Psychotherapie“ absolviert haben. Dies können sowohl Psychologen als auch Ärzte sein, aber auch andere Berufsgruppen sind möglich (zum Beispiel Sozialpädagogen). Die psychotherapeutische Ausbildung kann in verschiedenen Verfahren erfolgen. Manche Verfahren werden nicht von den Krankenkassen anerkannt. Die üblichen Verfahren sind Verhaltenstherapie, Tiefenpsychologisch Fundierte Therapie und Psychoanalyse (z. B. nach C. G. Jung oder Freud). Die Kosten für die Behandlung in diesen Verfahren werden von den Krankenkassen üblicherweise übernommen.

Nicht zu verwechseln sind diese mit den „Heilpraktikern für Psychotherapie“, welche zwar auch eine Weiterbildung machen müssen, um diese Berufsbezeichnung tragen zu dürfen, jedoch dauert diese Ausbildung meist nur zwischen ein und zwei Jahre. Ein Medizin-, Psychologie- oder anderes Studium sind nicht Voraussetzung. Daher werden die Kosten für eine Behandlung hier nicht von den Krankenkassen übernommen.

In unserer Praxis Kolibri arbeitet ein engagiertes Team aus verschiedenen Fachkräften. Eine Übersicht aller Mitarbeitenden finden Sie auf unserer Webseite im Bereich „Unser Team“.

Für den Ersttermin ist es wichtig, dass Sie Ihre Versichertenkarte mitbringen. Zudem senden wir Ihnen vorab Unterlagen für das Erstgespräch zu, die Sie bitte ausgefüllt und von beiden Sorgeberechtigten unterschrieben zum Termin mitbringen. Es wäre außerdem hilfreich, wenn Sie uns auch Grundschulzeugnisse sowie sämtliche Vorbefunde (z. B. Berichte von Psychotherapeuten, Ärzten, Ergotherapeuten, Schule, Jugendamt usw.), sofern vorhanden, mitbringen. Eine Überweisung ist nicht erforderlich.

Beim Ersttermin findet ein kurzes Gespräch mit der zuständigen Ärztin und eventuell auch mit der weiterbehandelnden Therapeutin statt, bei dem kurz die Problematik geschildert und dann gemeinsam das weitere Vorgehen geplant wird, oft spielen wir auch ein wenig mit dem Kind (wenn das Kind möchte), um ihm die Angst zu nehmen. Körperliche Untersuchungen finden beim ersten Termin nicht statt. Falls notwendig, werden diese vorher besprochen (keine Angst, es gibt keine Spritze).

Ein Ersttermin dauert etwa 50 Minuten. Weitere Termine können je nach Zweck zwischen 10 Minuten und zwei Stunden dauern.

Die Häufigkeit der Termine variiert je nach individuellem Fall. Die meisten unserer Patientinnen und Patienten kommen entweder alle 3-4 Wochen oder alle paar Monate zu Terminen. Die genaue Terminplanung wird gemeinsam mit Ihnen besprochen.

Wir veröffentlichen auf unserer Webseite im Falle von Urlaub eine Vertretung. Nachts und am Wochenende können Sie sich an den ärztlichen Notdienst wenden. Siehe auch hierzu unsere „Notfall-Box“ mit weiteren Informationen und Links.

In unserer Praxis bieten wir sowohl psychotherapeutische als auch ärztliche Behandlung an. Gemeinsam mit Ihnen und Ihren Kindern/Jugendlichen untersuchen wir mögliche Ursachen und erstellen ein sogenanntes „multimodales“ Behandlungskonzept. Dabei werden verschiedene Lösungsmöglichkeiten besprochen, um die bestmögliche Unterstützung zu bieten.

Hilfreich für unsere Arbeit ist es oft, auch mit Kinderärzten, Kliniken, anderen Beratern/Beratungsstellen, anderen Therapeuten, Schule und anderen Helfern in Kontakt zu treten. Wenn Sie damit einverstanden sind, ist eine Entbindung von der Schweigepflicht notwendig. Bitte sprechen Sie uns einfach im Termin darauf an.

Alle Kinder und Jugendlichen bis maximal 21 Jahre mit Schwierigkeiten, die mit Entwicklungs-, Verhaltensauffälligkeiten oder seelischen Nöten einhergehen, können sich an uns wenden. Das können zum Beispiel Probleme sein mit dem Essen, Ängste, Konzentrationsschwierigkeiten, Schulprobleme, Zwänge, aggressives Verhalten, selbstverletzendes Verhalten, Sinnestäuschungen, sozialer Rückzug, Mobbing, Wahrnehmungsveränderungen oder Stimmungsveränderungen – wie eine Depression und viele mehr.

Es gibt noch eine Menge anderer, interessanter Therapien, wie tiergestützte Therapie, Reittherapie, Bewegungstherapie/andere Fachtherapien, Neurofeedback, usw. Leider können wir nicht alle anbieten und vieles ist auch noch nicht ausreichend untersucht, um die Wirksamkeit sicher beurteilen zu können. Wir helfen gerne dabei, im persönlichen Gespräch einen Überblick über die verschiedenen Behandlungsformen zu geben und bei der Auswahl zu helfen und ggf. hilfreiche Adressen weiterzugeben.

Alle Patientendaten sowie organisatorisch relevante Anmeldedaten werden elektronisch und papierlos in unserem Praxisserver gespeichert. Unser Ziel ist es, Ihre Daten bestmöglich zu schützen und gleichzeitig für die Behandlung verfügbar zu halten.
Nach außen stehen alle Mitarbeiter der Praxis unter der ärztlichen Schweigepflicht, die alle Informationen umfasst, die Sie uns geben, oder die wir auf anderem Wege bekommen. Dies betrifft bereits die Information, ob Ihr Kind sich in unserer Behandlung befindet. Selbstverständlich dürfen und werden wir ohne Ihr schriftliches  Einverständnis auch keine weitergehenden Informationen, z. B. Untersuchungsergebnisse, weitergeben.
Auch Behörden,  Jugendamt, Schule oder Gericht können Informationen von uns nur erhalten, wenn Sie Ihr schriftliches Einverständnis dafür geben. Dieses Einverständnis kann sich auch auf einen Teil der Informationen beschränken und kann jederzeit widerrufen werden.

Die Kosten für die Behandlung werden von den gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen übernommen. Ausnahmen: Stellungnahmen oder Gutachten, die wir z.B. auf Wunsch der Eltern oder der Behörden erstellen sowie sonstige Leistungen, die nicht im Leistungskatalog der Krankenversicherungen enthalten sind.

  • Eine – nicht vollständige – Aufzählung kinder- und jugendpsychiatrischer Beschwerdebilder finden Sie hier:
  • Aggressives Verhalten (Störung des Sozialverhaltens)
  • Affektive Störungen
  • Alkohol-induzierte Störungen
  • Angststörungen
  • Anorexie (Anorexia nervosa)
  • Asperger-Syndrom
  • Aufmerksamkeitsdefizit-Störung (ADS), Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätsstörung(ADHS)
  • Autismus
  • Reaktionen auf schwere Belastungen und Anpassungsstörungen
  • Bindungsstörungen
  • Borderline-Störung
  • Bulimie (Bulimia nervosa)
  • Chromosomale Störungen
  • Depression
  • Dissoziative Störungen (Konversionsstörungen)
  • Drogen-induzierte Störungen
  • Elektiver Mutismus
  • Emotionale Störung mit Geschwisterrivalität
  • Enkopresis (Einkoten)
  • Enuresis (Einnässen) und funktionelle Harninkontinenz
  • Essstörungen
  • Fragiles-X-Syndrom (Fragile-X, Marker-X oder Martin-Bell-Syndrom)
  • Geistige Behinderung mit Verhaltensauffälligkeiten
  • Störungen der Geschlechtsidentität im Kindes- und Jugendalter
  • Hyperkinetisches Syndrom (HKS), Hyperaktivität
  • Abnorme Gewohnheiten und Störungen der Impulskontrolle
  • Konversionsstörung (Dissoziative Störung)
  • Kopfschmerzen ohne organische Ursache
  • Landau-Kleffner-Syndrom
  • Legasthenie (Lese-Rechtschreibstörung)
  • Lernstörungen
  • Magersucht (Anorexia nervosa)
  • Manische (Manie) und bipolare affektive Störungen (Manie und Depression)
  • Motorische Entwicklungsstörung
  • Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen aufgrund einer Krankheit, Schädigung  oder Funktionsstörung des Gehirns
  • Persönlichkeitsstörungen
  • Phobische Störungen und Emotionale Störungen des Kindesalters
  • Posttraumatische Belastungsstörung (Reaktionen auf schwere Belastungen)
  • Psychose
  • Rechenstörung
  • Regulationsstörungen im Säuglingsalter
  • Rett-Syndrom (tiefgreifende Entwicklungsstörung)
  • Schizophrenien und verwandte Störungen
  • Schlafstörungen
  • Schreibabys
  • Selbstverletzendes Verhalten
  • Selektiver (elektiver) Mutismus
  • Somatoforme Störungen
  • Störungen des Sozialverhaltens
  • Sprechstörungen: Artikulationsstörungen, Poltern, Stottern
  • Suizidalität (Selbstmordgefährdung, Selbsttötung) im Kindes-und Jugendalter
  • Teilleistungsstörungen
  • Tic-Störungen
  • Tiefgreifende Entwicklungsstörungen
  • Tourette-Syndrom
  • Trichotillomanie
  • Umschriebene Entwicklungsstörung der motorischen Funktionen
  • Umschriebene Entwicklungsstörungen schulischer Fertigkeiten
  • Umschriebene Entwicklungsstörungen der Sprache
  • Vernachlässigung, Misshandlung, Missbrauch
  • Zwangsstörungen

Ja, Sie sind sogar sehr wichtig für die Behandlung Ihres Kindes!
Zunächst benötigen wir natürlich Ihre Hilfe bei der Erfragung der Vorgeschichte, aber auch in späteren Behandlungsphasen können Sie Wichtiges beitragen:
Als Eltern oder Sorgeberechtigte sind Sie den Höhen und Tiefen Ihres Kindes am nächsten. Dies bedeutet bei kinder- und jugendpsychiatrischen Beschwerdebildern oftmals eine große Belastung, bietet aber auch Chancen für positive Veränderungen:

Der tägliche erzieherische Umgang von Eltern mit ihrem Kind hat bei einigen Beschwerdebildern zudem eine wichtige Vermittlerfunktion. Dies kann beim Transfer von therapeutischen Elementen in den Alltag der Patienten einen wichtigen Beitrag leisten.

Eltern, die Kenntnisse über das Beschwerdebild ihres Kindes erlangen, können ihrem Kind gelassener und positiver gegenübertreten. Dies hilft, Ängste und Unsicherheiten abzubauen und einen Grundstein für die gemeinsame Bewältigung der Belastungen zu legen.

Darüber hinaus hat eine positive und konsequente Erziehung einen allgemein-präventiven Effekt, d.h. sie kann der Ausbildung oder Verschlimmerung eines kinder- und jugendpsychiatrischen Beschwerdebildes vorbeugen.
Wir bieten bei Bedarf neben der Behandlung des Kindes verschiedene Module zur Beratung und Schulung von Eltern an.