Reisen mit Betäubungsmitteln (BTM) – Bitte Bescheinigung nicht vergessen

Liebe Familien,

die Urlaubszeit steht vor der Tür – bitte denken Sie daran, sich rechtzeitig eine ärztliche Bescheinigung ausstellen zu lassen, wenn Sie Betäubungsmittel (BTM) ins Ausland mitnehmen möchten.

Für Reisen innerhalb des Schengen-Raums ist ein spezielles Formular notwendig, das von uns ausgefüllt und vom Gesundheitsamt beglaubigt werden muss. Bei Reisen in Nicht-Schengen-Länder gelten länderspezifische Regelungen – bitte informieren Sie sich frühzeitig über die jeweiligen Anforderungen.

Sprechen Sie uns gerne an – wir unterstützen Sie bei der Ausstellung der notwendigen Unterlagen.

Ihr Praxisteam

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