Reisen mit Betäubungsmitteln (BTM) – Bitte Bescheinigung nicht vergessen
Liebe Familien,
die Urlaubszeit steht vor der Tür – bitte denken Sie daran, sich rechtzeitig eine ärztliche Bescheinigung ausstellen zu lassen, wenn Sie Betäubungsmittel (BTM) ins Ausland mitnehmen möchten.
Für Reisen innerhalb des Schengen-Raums ist ein spezielles Formular notwendig, das von uns ausgefüllt und vom Gesundheitsamt beglaubigt werden muss. Bei Reisen in Nicht-Schengen-Länder gelten länderspezifische Regelungen – bitte informieren Sie sich frühzeitig über die jeweiligen Anforderungen.
Sprechen Sie uns gerne an – wir unterstützen Sie bei der Ausstellung der notwendigen Unterlagen.
Ihr Praxisteam